Montag, 06 Feb 2012
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The News
Mitgliedschaft PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Tobias Mengler   
Donnerstag, den 15. April 2010 um 11:54 Uhr

Mitgliedsbeiträge:
(gültig ab dem 1.1.2009)

 

Tennis

Jahresbeitrag

Aufnahmegebühr

1. Person

180 €

entfällt

2. Person*

100 €

entfällt

Kinder unter 14 Jahren

36 €

entfällt

Jugendliche 14-18 Jahre

48 €

entfällt

Schüler, Azubi´s u. Studenten (ab 18 J.)

60 €

entfällt

Kegeln

54 €

entfällt

Tischtennis

72 €

entfällt

Jugendliche und Kinder wie Tennis

 

 

Passive Mitglieder

 

 

Jedes Mitglied

30 €

entfällt


Bei Mitgliedern der Tennisabteilung wird bei nicht geleisteten Arbeitseinsatz ein Betrag von 40 € (5 Std. a 8 €)
am Ende der Saison eingezogen. Mitglieder, die 2 oder 3 Sportarten betreiben zahlen einmal den vollen Beitrag
plus 24 € für jede weitere Sportart. ( Beispiel: Tennis 180 € plus Kegeln 24 € plus Tischtennis 24 € = 228 €)
* ermäßigter Beitrag für Ehepartner/ Lebensgefährten gültig ab dem 1.1.2009

 

Den Aufnahmeantrag zum Download findet ihr hier

 

Gastspieler-Regelung

 

Für den SV Rotamint Rhein-Nahe e.V. gilt folgende Regelung:

1. Gastspieler: Gastspieler ist, wer für den SV Rotamint Rhein-Nahe e.V. keine Spielberechtigung für die laufende Saison besitzt.

2. Betreuendes Mitglied: Grundsätzlich können alle Gäste, die von einem Mitglied des SV Rotamint mit Spielberechtigung betreut werden als Gastspieler spielen. Gäste ohne betreuendes Mitglied können sich direkt an ein Vorstandsmitglied wenden.

3. Formular: Das Formular „Gastspiel-Anmeldung“ (im Anhang) ist vom betreuenden Mitglied des SV Rotamint auszufüllen.

4. Anzahl: Die Anzahl der Gastspiele pro Spieler ist auf 3 Stunden pro Tennissaison begrenzt.

5. Gebühr: Pro Gast und Stunde wird eine Gastspielgebühr von 5,00 € erhoben.

6. Bezahlung: Die Gastspielgebühr ist eine Bringschuld und ist bei einem Vorstandsmitglied zu entrichten. Ist das nicht möglich, ist der Betrag auf das Konto der Sportvereins zu überweisen.

7. Regelwidrigkeiten: Bei nicht eingetragenen sowie die Überschreitung der Anzahl der Gastspiele wird die Gebühr der Vollmitgliedschaft sofortig in voller Höhe für das betreute Mitglied fällig.

8. Ausnahmen: (z.B. Tag der offenen Tür oder Freundschaftsspiele mit anderen Vereinen) nur mit vorheriger schriftlicher Einverständniserklärung des Abteilungsleiters Tennis.

 

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 20. Mai 2011 um 20:00 Uhr